16.05.2014, 11:40 - Polizeidirektion Bad Kreuznach Gemarkung Grolsheim, 15.05.2014, 12:45 UhrIm Kreuzungsbereich Binger Straße und B50 kam es zu einem Vorfahrtunfall, bei dem eine Fahrzeugführerin nicht die Vorfahrt eines auf der B50 befindlichen Fahrzeuges beachtete. Durch den Zusammenstoß wurden die Insassen in beiden Fahrzeugen leicht verletzt.
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Authors: Polizeipräsidium Mainz