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Polizei Rheinland-Pfalz - Polizeipräsidium Mainz

30.05.2014, 11:22 - Polizeidirektion Mainz  

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) - in der Umgangssprache oft als „Unfallflucht“ oder „Fahrerflucht“ bezeichnet - nennt der Gesetzgeber es, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er nicht bestimmte Feststellungen ermöglichen hat lassen. Immer wieder stellt die Polizei fest, dass Unfallbeteiligte flüchten. Dabei handelt es sich keinesfalls hierbei um ein Kavaliersdelikt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Alleine im Bereich des Innenstadtreviers wurden in den vergangenen zwei Tagen insgesamt drei solcher Taten aktenkundig, für die die Polizei auch Zeugen sucht:

Mittwoch, 28.05.2014, 15:50 Uhr Ein PKW, der sich vor einem Linienbus der MVG befindet, bremst ohne ersichtlichen Grund an der Ampel Holzhofstraße/Windmühlenstraße. Hierdurch muss der Stadtbus eine Notbremsung einleiten, wodurch auch eine Berührung beider Fahrzeuge vermieden werden kann. Durch die Notbremsung werden allerdings zwei Businsassen leicht verletzt. Der PKW verlässt die Unfallörtlichkeit anschließend in Richtung Weißliliengasse. Es soll sich um einen dunkelblauen PKW gehandelt haben.

Mittwoch, 28.05.2014, 15:50 Uhr Ein PKW und ein Motorroller befahren die Theodor-Heuss-Brücke aus Richtung Mainz-Kastel kommend in Richtung Rheinallee. Kurz vor Ende der Brücke muss der 48-jährige Fahrer des PKW verkehrsbedingt bremsen, da der Verkehr stockt. Der Rollerfahrer bemerkt dies zu spät und fährt mit seinem Roller auf den PKW auf. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.Der Rollerfahrer wird aufgrund des Aufpralls von seinem Kraftrad geworfen, fällt auf die Straße und steht anschließend wieder auf. Er wird noch von dem PKW-Fahrer angesprochen, setzt sich jedoch ohne jeglichen Kommentar auf seinen Roller und entfernt sich von der Unfallstelle.Bei dem Roller soll es sich um ein rotes Kraftrad mit Versicherungskennzeichen gehandelt haben, welches im vorderen Bereich stark beschädigt ist. Der Fahrer ist etwa 30 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß, schmale Figur, schwarze Haare, südländischer Typ.

Donnerstag, 29.05.2014, 18:50 UhrEin 32-jähriger Jogger läuft auf dem Stresemann-Ufer aus Richtung Winterhafen kommend in Richtung Theodor-Heuss-Brücke. Bei dem Weg handelt es sich um einen parallel zur Uferstraße verlaufenden Fußgängerweg. Das Befahren mit Fahrrädern ist nicht erlaubt. Der Jogger hört nur noch das Rauschen eines von hinten anfahrenden Fahrrades, wird von diesem angefahren und stürzt zu Boden. Der augenscheinlich alkoholisierte Fahrradfahrer zeigt sich nach dem Unfallgeschehen gegenüber dem Jogger sehr aggressiv und uneinsichtig. Er schubst den Jogger sogar noch in ein Gebüsch, wodurch dieser sich leichte Verletzungen zuzog. Der etwa 35-Jährige, etwa 1,85 Meter große Radfahrer flüchtet anschließend in Richtung Theodor-Heuss-Brücke. Er war mit einer kurzen Hose bekleidet und trug einen Rucksack mit weißen Karos. Insgesamt habe der Radfahrer einen ungepflegten Eindruck gemacht.

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Mainz 1, Telefon: 06131-654110

Polizeidirektion MainzValenciaplatz 255118 MainzTelefon: 06131/65-4001 

Authors: Polizeipräsidium Mainz

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