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Polizeipresse: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - LKA-RP: So schützen Sie sich vor Betrug bei unbarem Zahlungsverkehr mit Zahlungskarten

Mainz (ots) - Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten oder Debitkarten (Bankkarte, früher ec-Karte genannt) ist heute selbstverständlich. Unbare Zahlungsmittel sind bequem in der Handhabung und können als sichere Zahlungsmittel eingesetzt werden.

Allerdings sollte man nicht sorglos damit umgehen, denn der weit verbreitete Einsatz des sogenannten Plastikgeldes lockt auch Diebe an. Taschendiebe nutzen beispielsweise dichtes Gedränge beim Ein- und Aussteigen in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmittel, um unbemerkt an die Geldbörsen und damit häufig auch in den Besitz der Zahlungskarten zu kommen.

Auch durch das Ausspähen der PIN am Geldautomaten, beim Bezahlen im Ladengeschäft oder im Restaurant können Täter in den unrechtmäßigen Besitz von Kartendaten kommen. Durch den anschließenden Diebstahl der Bankkarte oder Kreditkarte verfügen die Täter dann über die Möglichkeit, Geld am Geldautomaten abzuheben.

Die Polizei zählte in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 insgesamt 2.762 Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel. Die gesamte Schadenshöhe betrug 2012 2.101.440 Euro. Im Jahr 2011 summierten sich bei 2.576 Fällen die Schäden auf 2.170.770 Euro.

Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten stellt eine weitere Facette des Kartenbetruges dar. Kriminelle Täter können beim sogenannten Skimming die Kartendaten mittels Vorsatzgerät am Geldautomaten oder am Bezahlterminal im Handel heimlich aufzeichnen sowie die PIN mit Hilfe von Miniaturkameras oder Tastaturattrappen ausspähen. Die erlangten Daten werden anschließend zum Anfertigen von Kartendubletten für Abhebungen am Geldautomaten im Ausland genutzt.

Ein Schaden ist oftmals vermeidbar. Es erfordert von den Nutzerinnen und Nutzern der Zahlungskarten sicherheitsbewusstes Verhalten und im Falle von Verlust oder Diebstahl rasches Handeln. Denn gestohlene, verlorene oder gefälschte Bankkarten oder Kreditkarten werden häufig mehrfach missbräuchlich zum Kauf von leicht absetzbarer Ware verwendet.

Die Tipps der Polizei:

   -	Behandeln Sie Ihre Bank- und Kreditkarten so sorgfältig wie 
Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in 
verschlossenen Innentaschen der Kleidung. -	Lassen Sie Zahlungskarten
niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, 
Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen - weder offen noch 
versteckt, auch nicht für kurze Zeit. -	Rechnen Sie insbesondere in 
Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie auf Messen 
oder Ausstellungen mit Taschendieben. -	 Überzeugen Sie sich 
regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen. -	Bewahren Sie 
Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen Sie diese 
nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit den Kontodaten 
aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr sicher. 
Vernichten Sie verschriebene Belege, auch den Durchschlag. -	 
Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf Ihrem 
Konto. -	Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge. -	Stellen Sie sicher,
dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene Karte zurückerhalten. 
Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, u. U.  
auch der Durchschlag, sofort ungültig gemacht werden. -	Beachten Sie 
alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut vertraglich 
mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im 
Vertrag - vor allem die Abschnitte über die Haftung; diese legen 
fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte
zu erfüllen haben. -	Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den
weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht 
nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das 
Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein. -	Beim Verlust anderer
Karten empfehlen wir, unverzüglich das kontoführende Institut zu 
benachrichtigen. Manche Institute bieten hierzu einen eigenen 
Notruf-Service an. -	Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat 
sofort Anzeige bei der Polizei. 

Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten:

	Bankkarten 				01805 021021
	American Express 			069 979 777 77
	MasterCard				0800 819 1040
	Diners Club				07531 363 3111
	VISA					0800 814 9100
	Zentraler Sperrnotruf		116 116 

Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das Faltblatt "Vorsicht Kartentricks" erhalten sie bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Informieren können Sie sich auch im Internet auf der Polizeiseite unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug.html

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
 
Telefon: 06131-65-2379/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Authors: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Lesen Sie mehr http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/29763/2476849/lka-rp-so-schuetzen-sie-sich-vor-betrug-bei-unbarem-zahlungsverkehr-mit-zahlungskarten/rss

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